Aktuelles
Am 01.01.2027 werden folgende Riochtlinien in Kraft treten: Die Rahmenrichtlinie über die erforderliche Fachkunde und die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz (kurz: Rahmen-RL FK), die Richtlinie über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für das ärztliche und zahnärztliche Personal bei der Anwendung am Menschen (kurz: FK-RL Medizin) und die Richtlinie über die erforderliche Fachkunde und die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz außerhalb der Anwendung am Menschen oder der Tierheilkunde (kurz: Fk-RL Technik). Bis dahin gelten noch die „alten“ Richtlinien (s.u.). Auch für das Assistenzpersonal mit Kenntnissen im Strahlenschutz (OP-Personal, MFA) und die Tierheilkunde gelten die unten genannten Richtlinien weiter. In diesen Fällen ist das Datum der Novellierung noch nicht bekannt.
Am 01.01.2024 ist das neue Richtlinienmodul für die zu ermächtigenden Ärzte „Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung“ in Kraft getreten. Für Arbeitsmediziner, die ihren Sachkundeerwerb bereits vor dem 01.01.2024 begonnen haben, gilt gemäß Ziff. 3 des Richtlinienmoduls folgende Übergangsvorschrift: Ein bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie bereits begonnener Erwerb der Fachkunde kann nach den bisherigen Festlegungen beendet und bescheinigt werden. Alternativ kann die Fachkunde auch nach den Maßgaben dieser Richtlinie erworben werden.
Am 03.08.2022 ist die neue Richtlinie „Ärztliche Überwachung exponierter Personen durch ermächtigte Ärzte nach Strahlenschutzrecht“ veröffentlicht worden. Sie ersetzt die alte Richtlinie von 2004. Die Voraussetzung zum Erwerb der Fachkunde für die ermächtigten Ärzte wird gesondert in einem noch folgenden Richtlinienmodul geregelt.
Am 01.03.2021 ist das neue Richtlinienmodul „Erforderliche Fachkunden im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten (MPE)“ in Kraft getreten. Das Kurssystem für MPE hat sich dadurch komplett verändert. Für zukünftige MPE, die ihren Sachkundeerwerb bereits vor dem 01.03.2021 begonnen haben, gilt gemäß Ziff. 4 der Richtlinie folgende Übergangsvorschrift: Ein bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie bereits begonnener Erwerb der Fachkunde kann nach den bisherigen Festlegungen beendet und bescheinigt werden. Alternativ kann die Fachkunde auch nach den Maßgaben dieser Richtlinie erworben werden.
Am 31.12.2018 ist das neue Strahlenschutzrecht komplett in Kraft getreten. Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung können hier in der aktuellsten Version eingesehen werden. Die Röntgenverordnung gibt es nicht mehr.
Am 17. November 2022 sind die „Diagnostischen Referenzwerte“ gemäß § 125 Abs. 1 Nr. 1 StrlSchV vom Bundesamt für Strahlenschutz novelliert worden. Das PDF-Dokument kann hier eingesehen werden.
Am 25.09.2014 ist die novellierte Richtlinie „Strahlenschutz in der Tierheilkunde“ in Kraft getreten.
Am 01.09.2012 ist die novellierte Form der Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“ in Kraft getreten. Neben einigen Änderungen bei den Fachkundegruppen und Sachkundezeiten hat sich die Kurslänge der Spezialkurse „Computertomographie“ und „Interventionsradiologie“ von 4 auf 8 Stunden verlängert.
Am 01.01.2012 ist die neue Fachkunderichtlinie Technik nach Röntgenverordnung in Kraft getreten.
Ab dem 01.11.2011 gilt die neue Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin.
